St. Johannes-Nepomuk-Kapelle Pläne
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Erhaltungsverein / Statuten

zu f) Der jeweilige Rektor kann bis auf Widerruf und nach Absprache mit dem Vorstand zwei Mitglieder für pastorale Angelegenheiten in den Gemeinderat ernennen.
zu g) Auf Grund eines Vorschlages aus dem Bereich der in der Gemeinde tätigen Gruppen und Ausschüssen kann eine Delegation in den Gemeinderat in dem Ausmaß von maximal zwei Mitgliedern erfolgen. Die Delegation erfolgt durch Beschluss des jeweils aktiven Gemeinderates.
Die Möglichkeit der Ernennung und der Delegierung nach Punkt f und g besteht während der gesamten Legislaturperiode des Gemeinderates.
(2) Stimmenauszählung
Um das Erfordernis einer nachträglichen Kontrolle der ausgezählten Stimmen zu vermeiden, erfolgt die der Wahl unmittelbar folgende Stimmenauszählung durch den Wahlleiter und seine drei Assistenten in zwei Zweiergruppen, wobei die zwei Personengruppen unabhängig voneinander die Stimmen auszuwerten haben. Die beiden Zähllisten müssen miteinander verglichen werden und erst bei Übereinstimmung der Auswertungslisten wird das Ergebnis vom Wahlleiter als endgültiges Ergebnis bekannt gegeben.
(3) Wahlergebnis
Als gewählt gelten jene sieben Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen können. Erreichen für die letzte zu besetzende Stelle Kandidaten die gleiche Stimmenanzahl, entscheidet das Los. Die übrigen Kandidaten sind Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der erreichten Stimmenanzahl, sofern für die betreffenden Kandidaten wenigstens jeweils eine Stimme abgegeben wurde.
Das Ergebnis der Stimmenauszählung und das Wahlergebnis sind in einem Protokoll festzuhalten, welches vom Wahlleiter zu unterzeichnen ist.
§8 Verwendung der Einnahmen
Die eingezahlten Mitgliedsbeiträge, Spenden, außerordentliche Zuwendungen und Legate dürfen nur für Vereinszwecke im Sinne von § 2, konkret
a) zur baulichen Erhaltung der Kapelle
b) zur Verschönerung und Ausschmückung der Kapelle
c) zur Beisteuer zu den Auslagen für kirchliche und gottesdienstliche Veranstaltungen der Kapelle
verwendet werden.

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