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Kulturverein / Statuten

12. Aufgabenkreis des Vorstandes:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm fallen alle Aufgaben zu, die nicht durch Statut einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
In seinen Bereich fallen besonders:
- Erstellung des Jahresvoranschlages;
- Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungs¬abschlusses;
- Vorbereitung der Generalversammlung;
- Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen GV;
- Verwaltung des Vereinsvermögens;
- Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
- Aufnahme und Kündigung von Vereinsangestellten;
- Erstellung einer Geschäftsordnung.

13. Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder:
Der Obmann vertritt den Verein nach außen, besonders gegenüber Behörden und dritten Personen. Der Obmann führt den Vorsitz in der GV und im Vorstand. Bei Gefahr in Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich von GV oder Vorstand fallen, selbständig Anordnungen zu treffen. Diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung.
Der Schriftführer unterstützt den Obmann bei der Führung der Vereinsgeschäfte. Er führt das Protokoll der GV und des Vorstandes. Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung verantwortlich.
Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, besonders solche verpflichtenden Charakters, sind von Obmann und Schriftführer, jene der Geldangelegenheiten von Obmann und Kassier zu unterfertigen. Im Fall der Verhinderung einer der genannten Funktionäre treten ihre Stellvertreter ein.

14. Die Rechnungsprüfer:
Die zwei Rechnungsprüfer werden von der GV auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Den Rech¬nungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie berichten der GV über das Ergebnis der Prüfung.


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