St. Johannes-Nepomuk-Kapelle Pläne
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Erhaltungsverein / Statuten

S t a t u t e n
 
 
§1 Name und Sitz des Vereines
Der Verein führt den Namen:
„Verein zur Erhaltung der St. Johannes-Nepomuk-Kapelle"
Der Verein hat den Sitz in:
„1090 Wien, Währinger Gürtel nächst Stadtbahnbogen 115”.
 
§2 Zweck des Vereines
Zweck des Vereins ist die Obsorge für die bauliche Erhaltung der Kapelle einschließlich der Aufbringung der erforderlichen Mittel hiefür und die Bestreitung kirchlicher Auslagen der Kapelle.
Der Vorstand (§6 Abs. 2) und der Vereinsausschuss (§6 Abs. 3) nehmen darüber hinaus zugleich die Belange des Pfarrgemeinderates wahr. (Zur Zeit ruhend, da es in unserer Gemeinde einen Quasi Pfarrgemeinderat gibt – „Innere Rat“)
§3 Mitgliedschaft
(1) Ordentliche Mitglieder
(2) Außerordentliches/Amtliches Mitglied
(3) Unterstützende Mitglieder
(4) Ehrenmitglieder
zu (1) Ordentliche Mitglieder des Vereins sind alle jene Personen, welche ihren Beitritt anmelden und sich zur Leistung des jährlichen Mitgliedsbeitrages verpflichten.
zu (2) Außerordentliches/Amtliches Mitglied des Vereines ist der jeweilige Rektor der Kapelle.
zu (3) Unterstützende Mitglieder sind physische und juristische Personen, die die Tätigkeit des Vereines zu fördern beabsichtigen, an den Rechten und Pflichten des Vereines aber nicht teilhaben.
zu (4) Personen, die sich um den Verein und seine Zwecke im besonderen Maße verdient gemacht haben, können in der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§4 Aufbringen der Vereinsmittel
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden durch jährliche Mitgliedsbeiträge, freiwillige Spenden, Stiftungen und Legate aufgebracht.

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