St. Johannes-Nepomuk-Kapelle Pläne
Grundriss
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Geschichte der Kapelle

Das Extrablatt vom 9. 2. 1889 brachte hierüber unter dem Titel

Die renovirte Kapelle bei der Währinger Linie

einen illustrierten Bericht.

Bereits seit 1873 war, ungefähr dem Verlauf des Linienwalls folgend, die Gürtelstraße entstanden. Nachdem am 21. August 1893 die Gemeinde Wien Besitzer des Linienwalles geworden war und die betreffenden Steuerämter weiter an den Stadtrand hinaus verlegt hatte, begann noch im selben Jahre die Verbauung des ehemaligen Linienwalls. Die Schleifung des Linienwalls brachte die ursprüngliche Brückenkapelle - bereits die zweite in diesem Bereich - wiederum in Gefahr, und diese musste schließlich abgetragen werden.

Die heutige St. Johannes-Nepomuk-Kapelle wurde in den Jahren 1895-1897 im Zusammenhang mit der Errichtung der Gürtellinie der Stadtbahn (Eröffnung 1898) an der nunmehrigen Stelle errichtet. Architekt dieses Kapellenbaus war der für architektonische Gestaltung der Stadtbahn (Gürtel- und Wientallinie) verantwortlich zeichnende Otto Wagner (1841-1918). Die in sezessionistischem Stil errichtete Kapelle stellt - nach der „quasi-maurischen“ Synagoge in Budapest (1871) - Otto Wagners zweites sakrales Bauwerk, somit das erste in Wien, dar und gilt als Vorbild für die 10 Jahre jüngere Jugendstil-Kirche St. Leopold Am Steinhof (1905 - 1907).

Die Geldmittel zum Neubau unter der Regierung Sr. Majestät, des Kaisers Franz Josef, und dem Pontifikat Sr. Heiligkeit Papst Leo XIII. stellte ein neu geschaffener Unterstützungsverein, der von Fürstin Fanny Lichtenstein besondere Förderung erfuhr, zur Verfügung. Noch heute verdankt die Kapelle dem Wirken dieses Vereins und seiner engagierten Mitglieder ihren Bestand. Unter den Stiftern befindet sich, wie eine Gedenktafel in der Kapelle unter anderem berichtet, neben dem Kaiserpaar, „Seine Durchlaucht Fürst Johann von und zu Liechtenstein“; das Wappen dieses Geschlechtes befindet sich am Hochaltar oberhalb des Bildes des hl. Johannes von Nepomuk. Die Einweihung der heutigen Kapelle erfolgte am 19. November 1897 durch „Seine Bischöflichen Gnaden Dr. Johann Schneider“.


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