Neuigkeits Details Gedanken zum Sonntagsevangelium Sonntag, 1. Mai 2016 Der Anwalt, der Fürsprecher, der bedingungslos für die Seinen eintritt, er hat im Johannes Evangelium zwei Aspekre: Erstens ist es der Auferstandene selbst, der sich, im aktiven Gedächtnis der Gemeinde, „zur Erinnerung bringt“, zweitens ist es die Gotteskraft, die wir unter dem „Heiligen Geist“ verstehen. Beide Glaubensrichtungen können einander ergänzen. Was sie verbindet ist die Ermächtigung im Geist Jesu aufzutreten.
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